Schulsozialarbeiterin Kristina Fauth organisierte für die 2BFM1 eine Informationsveranstaltung zum Thema Cyber-mobbing und lud dazu die Anwältin für Straf- und IT-Recht Stefanie Klostermeier an die EHG ein.

Frau Klostermeier klärte die Schüler zunächst darüber auf wie Mobbing definiert wird und in welche Formen von Mobbing bisher bekannt sind. Ein analoges Mobbing gebe es kaum noch, gemobbt werde schwerpunktmäßig digital in social media. Cybermobbing mache das Mobbing noch wirksamer und für die Geschädigten noch furchtbarer aufgrund der Anonymität im Internet und eines unüberschaubar großen Publikums.

In Deutschland existiere zwar kein spezielles „Mobbing-Gesetz“ oder gar „Cybermobbing-Gesetz“, aber es sei möglich, gegen einzelne, strafrechtlich relevante Tatbestände vorzugehen, so Klostermeier. Straftatbestände seien beispielsweise Beleidigung, Verleumdung, Erpressung/Nötigung oder die Verbreitung von Bildern und Videos ohne Erlaubnis, die in ihrer Kombination weitreichende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen würden.
Die Schüler erfuhren, welche Folgen Mobbing für Geschädigte haben kann. Sie rief dazu auf, als Beobachter von (Cyber-)mobbing nicht wegzuschauen, sondern einzugreifen, es zu melden, Hilfe zu holen. Andernfalls würde man sonst dem Mobbing-Täter eine Plattform bieten und Mobbing möglich machen. Den Geschädigten riet sie, das Mobbing zu dokumentieren und ebenfalls zu melden.

Die erstaunten und sehr interessierten Schülerreaktionen hinterließen den Eindruck, dass der Ein oder Andere ins Nachdenken gekommen ist und eine Sensibilisierung gelungen ist.

Wir danken Frau Klostermeier für ihren informativen Vortrag !

https://klostermeier-recht.de/