Dringende Testempfehlung vor dem ersten Schultag – Vorerst weiter Präsenzunterricht (nach Infektionslage ggf. Fernunterricht f. bestimmte Klassen) – Erweiterung der Testpflicht – Maskenpflicht (mind. medizinsche oder FFP-2 Maske) für alle

– Bitte bei Klassenlehrkraft abgeben:

Und was passiert jetzt (Hilfe zum Verhalten im Zusammenhang mit Corona)

TESTPFLICHT: Unterrichtsteilnahme nur bei Einhaltung der Schul-Testpflicht möglich. Von 10.-14.01.2022 tägliche Schnelltests, ab 17.01. wird je nach Infektionslage mittels Antigen-Schnelltests (3/Wo.) oder PCR-Pooltestung (2/Wo.) getestet
(Ausnahme: Geboosterte d.h. 3fach geimpfte und genesene Personen mit einer Impfung).

Erklärvideo: https://www.youtube.com/watch?v=PPrAnKGy8wk

Neue Schülerinnen/Schüler bringen bitte die unterschriebene Testeinverständniserklärung mit:

Weiterhin gelten die A-H-A-L und Hygieneregeln (s. Merkblatt Hygiene), insbesondere:
A – Abstandsgebot von 1,5 Metern im Schulhaus, möglichst auch im Unterricht
H – Hygieneregeln beachten (s. Merkblatt Hygiene)
A – Tragepflicht medizin. oder FFP-2 Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht/Schulgebäude.
Auf dem Schulgelände darf der MNB abgenommen werden solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird*.
L – Alle 20 Minuten für jeweils 3 bis 5 Minuten Quer- bzw. Stoßlüften (s. CO2 Ampeln)

Der Schülerausweis gilt nur noch für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler als Testnachweis für 2G beziehungsweise 2G+.

 Alle Urlaubsrückkehrer weisen wir auf das Merkblatt für Reiserückkehrende hin

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona

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A. Köchling (Stellv. Schulleiter) und S. Steinert (Schulleiter)

Stand: 10.01.2022